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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim ruft zur Aufarbeitung der Wind- und Schneebruchschäden

    Die Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Aufarbeitung und Behandlung von Wind- und Schneebruchschäden im Gemeindegebiet, um einer Borkenkäfermassenvermehrung vorzubeugen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

    1. Dringende Notwendigkeit: Die rechtzeitige Aufarbeitung bis Ende April 2024 ist entscheidend, um die Ausbreitung des Borkenkäfers ab Frühsommer 2024 zu verhindern.
    2. Fokus auf Fichte: Konzentration auf die Aufarbeitung von Fichtenholz, während die Aufarbeitung anderer Schäden vorerst verschoben werden kann.
    3. Borkenkäferprävention: Abgebrochene Fichten und deren Gipfel müssen prioritär aufgearbeitet werden. Das Holz sollte entweder aus dem Wald entfernt oder mindestens 500m vom nächsten Fichtenwald zwischengelagert werden.
    4. Behandlung angestauchter Fichten: Angeschobene oder gebogene Fichten können länger standhalten, müssen aber ebenfalls beachtet werden.
    5. Unterstützung und Information: Bei Fragen zur Aufarbeitung und Fördermöglichkeiten können sich Waldbesitzer an das zuständige Forstrevier Babensham, Herr Büchner Mobil: +49 173 8639420 wenden.
    6. Sicherheit: Schneebruchschäden sollten nicht allein aufgearbeitet werden. Professionelle Hilfe ist erforderlich, insbesondere bei gefährlichen Situationen.
    7. Kommunikation mit Behörden: Wenn die Aufarbeitung nicht erfolgt, sollten die Schäden dem Förster gemeldet werden, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

      Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nun tätig werden, um die Verbreitung von Borkenkäfern zu verhindern und die Wälder zu schützen. Eine entsprechende Internetseite von uns finden Sie unter folgender Internetadresse:  https://www.aelf-ro.bayern.de/forstwirtschaft/245181/index.php
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